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Heuriger
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Österreichische Bezeichnung für zwei landestypische Institutionen.
A) In der EU-Weinmarktordnung gibt es einen Unterschied in der Definition
von Traubenmost und Traubensaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter
Most der durch Pressen oder auch selbsttätiges Ablaufen gewonnene Saft
verstanden, bei dem die Gärung noch nicht eingesetzt hat. Dank Zucker und
anderen Nährstoffen ist er für Hefen und Bakterien ein guter Nährboden. Ohne
Massnahmen (Pasteurisierung, Filtration) setzt sehr rasch die Gärung ein.
Ein trüber Traubenmost während der Gärung ist stark mit Kohlendioxid
angereichert und hat schon einen geringen Alkohol-Gehalt. Die Bezeichnung
dafür ist Sauser (Deutschland, Schweiz), Brauser oder Bremser (Deutschland),
Paradise (in Frankreich/Beaujolais) und Sturm (Österreich).
Der noch trübe Wein unmittelbar nach der Gärung
wird in Deutschland Federweisser oder Bitzler, Prickler, Rauscher genannt,
was von der Farbe abgeleitet ist. In Österreich ist er als Staubiger
bekannt. Teilweise wird in Deutschland Bitzler auch für den noch gärenden
Most verwendet.
Als Jungwein gilt ein Wein, dessen alkoholische
Gärung noch nicht beendet und der noch nicht von der Hefe getrennt ist.
Diese Bezeichnung wird aber auch für den "jungen Wein" des laufenden
Jahrganges verwendet (in Österreich = Heuriger). Zu Martini (11.
November), dem Fest- und Namenstag des Heiligen Martin , wird der Wein
getauft und damit zum Heurigen (der bis dahin Heurige wird zum Alten).
B) Andererseits ist dies auch der Name für ein
Weinlokal, in dem dann dieser Eigenbauwein - der Heurige - ausgeschenkt
wird.
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