Sangria
und Clarea
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Sangria ist
ein typisches "aromatisiertes, weinhaltiges Getränk" und in Spanien und Portugal
eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Ist auf der Etikette der Flasche nichts
anderes ausgewiesen, muss die Sangria somit aus einem dieser beiden Ländern
stammen und Clarea aus Spanien alleine.
Traditionell besteht die Mischung aus zwei Dritteln Rotwein, dem ein Drittel Mineralwasser oder Fruchtsaft, in kleine Stücke zerschnittene Zitrusfrüchte (vorwiegend Zitronen und Orangen), Zucker, Gewürze und in einigen Fällen auch Branntwein hinzugefügt werden. Farbstoffe dürfen aber nicht verwendet werden. Der vorhandene Alkohol-Gehalt liegt im Bereich von 7 und maximal 12% vol . Bei einem "Sangria
Blanca" (in Spanien darf auch die Bezeichnung "Clarea" verwendet werden) wird
als Basis Weisswein oder Schaumwein (Cava) verwendet. Bei Clarea wird meist
Honig als Süssungsmittel eingesetzt. Das ähnliche Mischgetränk "Zurra" wird mit
Weinbrand versetzt und Fruchtstücke beigegeben (siehe mehr unter Zurra). Sehr oft wird Sangria oder Clarea privat oder in Restaurants speziell für die Gäste zubereitet. Da können die Zusammensetzungen vielleicht vom Original abweichen und die Bezeichnungen sehr fantasievoll wirken, so z.B. Halloween Party Sangria, Mexican Sangria, Kiwi Sangria etc.
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