Der
Weinpatron St. Urban
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Neben
den lokalen und regionalen Weinpatronen gilt Sankt Urban als der eigentliche
Schutzpatron des Weinstocks wie auch des Winzers. Die mittelalterlichen
Legendensammlungen schweigen sich jedoch über eine Beziehung Papst Urban I. -
Pontifikat von 231 bis 230 - zum Wein aus. In einer späteren Folge von
Papstviten heißt es lediglich, dass Urban als erster alle heiligen Gefäße aus
Silber machen ließ. Wohl
deshalb auch verfochten seit dem 16. Jahrhundert kritische Kirchenhistoriker die
These, dass der eigentliche Weinpatron der Bischof Urban von Langres (Burgund)
gewesen sei, dessen Kult dann fälschlicherweise auf den Papst Urban übertragen
worden sei. Von diesem um das Jahr 450 verstorbenen Bischof sind einige ”Wunder” überliefert, darunter auch, dass man ihn
vor Unwettern bei der Weinlese angerufen habe. Mit
den Humanisten und Reformatoren gab es einen neuen Interpretationsversuch. So
erklärte der mit Melanchthon
befreundete Johannes Agricola
”Sankt Urban
wird von den Franken dafür gehalten als die Heiden etwa Bacchum hielten...” Eine
einleuchtendere Erklärung für den Urbanskult findet man dagegen im Mittelalter
geltenden Recht. Sankt Urban steht unterm 25. Mai im Heiligenkalender. Zu dieser
Zeit ist die Frühjahrsarbeit in den Reben beendet, die Vegetationszeit hat
begonnen. Jedoch ist das austreibende Grün noch von Spätfrösten bedroht. Und
jetzt der Bezug zum mittelalterlichen Recht - dieses sprach den Ertrag eines
Ackers dem zu, der das Feld bis zur Aussaat bestellt hatte. Das galt gleichermaßen
auch für den ”Wingert” (Weinberg). Als Lostag galt der Sommeranfang - im
Heiligenkalender begann der Sommer mit
Sankt Urban am 25. Mai (”Sankt Urban bringt uns den Sommer”). Im
bekannten Landrecht des Sachsenspiegels (um 1222) finden wir hierzu angeführt:
”Am Sankt Urban sind Weingarten- und Baumgartenzehnt verdient.” Damit war
seit dieser Zeit der ”Urbanstag” als Sommerbeginn und Rechtstermin ein für
die Landwirtschaft wichtiges Datum. Der
Urbanskult begann mit Flurprozessionen und Bittgebeten für das Gedeihen der
Reben. Schon 1251 finden wir einer Bulle des Papstes Innozenz IV.
einen vierzehntägigen Ablass für die Teilnehmer an einer Urbansprozession im
Elsass. Danach häufen sich die schriftlichen Quellen. Darunter finden wir außer
Prozessionen auch Schmausereien, Kinderfeste und Heischebräuche, aber auch
Bruderschaften im Zeichen Sankt Urbans. Zentrum dieses Kultes war die um 850
gegründete Frauenabtei Erstein im Elsass. Früheste
bildliche Darstellungen stellen Sankt Urban mit den bäuerlichen Attributen
Rebstock, Traube und Becher dar. Tiara und Kreuzstab kennzeichnen ihn allerdings
als Papst. Diese stammen aus dem 14. Jahrhundert. Zu
weiteren Ritualen gesellt sich der Brauch Sankt Urbans Bild bei Regen am 25. Mai
rituell zu bestrafen. So lesen wir von einem fränkischem Brauch: ”Am
Urbanstag richten die Weinhäcker am offenen Markt oder anderem Platz einen
Tisch zu mit Tischtuch und wohlriechenden Kräutern belegt, darauf stellen sie
Sankt Urbans Bild. Ist dieser Tag schön, so tun sie diesem Bild viel Ehr an mit
krönen und speisen. Ist es aber Regenwetter, so ehren sie nit allein nit,
sondern werfen ihn über und über mit Wasser; denn sie meinen der Wein, der zu
dieser Zeit in Blüte steht. Soll, so es regnet, übel, aber so es schön ist,
wohl geraten.” Hierzu passt auch der Spruch ”Wenn Sankt Urban kein gut
Wetter geit, wird er in die Pfützen geleit.” In
früheren Zeiten ist allerdings auch öfter verschämt von der ”Urbansplag”
die Rede, worunter die Gicht gemeint
ist. Die ”sanften Strapazen der Liebe” - der Suff
und ein cholerisches Temperament - galten als Ursachen dieses Leidens: ”Bacchus, der
Vater, Venus die Mutter, Ira die Hebamm - die zeugen das Podagramm”. Ludwig
Uhland formulierte seine Gedanken zu Sankt Urban folgendermaßen: ”Und wenn es
euch wie mir ergeht, so
betet, dass der Wein gerät, ihr
Trinker insgemein! O heil´ger
Urban, schaff uns Trost, gib heuer uns
viel edlen Most, dass wir dich
benedein!” Rebleutezünfte
und Winzerbruderschaften trafen sich damals in Sankt Urbans Namen,
Bruderschaften waren zu jener Zeit sowohl soziale Solidargemeinschaften als auch
religiöse Korporationen und manchmal auch Standesbehörden. Gelegentlich waren diese Urbansbruderschaften auch eine Art untere Aufsichtsbehörde für den Weinbau. Viele dieser Bruderschaften fanden dann mit der Reformation ihr Ende, dem Rest macht ein Edikt des aufklärerischen Habsburgerkaisers Joseph II. 1783 den Garaus. Die Tradition dieser Urbansbruderschaften lebt allerdings auf das Genießerische reduziert in den heutigen Weinbruderschaften fort.
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