Diabetikerweine
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In Diabetikerweinen darf nur ein
geringes Mass an Glucose enthalten sein, da zum Traubenzuckerabbau im Körper
Insulin notwendig ist. Insulin wird aber bei Diabetikern nicht oder nur
mangehalft gebildet. Wein ist zum Verzehr für Diabetiker geeignet, wenn er in
einem Liter
Demnach können auch halbtrockene
und sogar liebliche Weine für „Diabetiker geeignet“ sein, weil entsprechende
Kreszenzen heute in erster Linie durch den Gehalt an insulinabhängiger Glukose
(Traubenzucker) und nicht über ihren Gesamtzuckergehalt definiert sind. Noch vor
fünf Jahren war dies anders: lediglich „trockene“ Weine bis maximal 4 g/l
Gesamtzucker galten als „Diabetikerweine“. Weinmost enthält Fruktose
(Fruchtzucker) und die für Diabetiker kritische Glukose zu gleichen Teilen.
Studien haben gezeigt, dass die meisten Weinhefen Glukose schneller, d.h.
bevorzugt zu Alkohol umwandeln. Mit moderner Kellertechnik kann der
Kellermeister heute die Gärung so steuern, dass Weine mit weniger Glukose, dafür
aber mit mehr diabetikerfreundlicher Fruktose entstehen. Letztere hat zudem noch
eine höhere Süsskraft als der Traubenzucker. Das Resultat: halbtrockene und
sogar liebliche Weine, die dem Diabetiker nicht schaden. Herstellung: Da in Diabetikerweinen der
Glucosegehalt möglichst niedrig sein soll, ist es am besten den Wein
durchzugären, also die Hefetätigkeit solange aufrecht zu erhalten, bis kein
vergärbarer Zucker mehr vorhanden ist. Es besteht auch die Möglichkeit,
halbtrockene Diabetikerweine zu erzeugen. Die Hefe ist glucophil, das bedeutet
sie baut zuerst Glucose und dann etwas zeitverzögert Fructose ab. Wenn der
Glucosegehalt unter 4g/l fällt, stoppt man die Gärung ab und dann liegt noch
mehr als 4 g/l Fructose vor. Die sonstige Weinbereitung ist wie bei Weiss-, bzw.
Rotwein. Details dazu finden Sie hier.... Wichtig: Der Diabetiker sollte immer mit seinem Arzt besprechen, ob aus ärztlicher Sicht nach sorgfältiger Überprüfung von eventuellen Kontraindikationen (Verbot des Alkohols wegen anderer Erkrankungen (z.B. Lebererkrankungen) oder der Einnahme bestimmter Medikamente), moderater Weingenuss erlaubt ist. Alkohol sollte bei Behandlung
mit Sulfonylharnstoffen bzw. mit Insulin nie auf „leeren Magen“, sondern immer
zusammen mit einer kohlenhydratreichen Mahlzeit oder Zwischenmahlzeit getrunken
werden (Unterzuckergefahr).
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